Wer benötigt Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist insbesondere für jene Personen geeignet, die vorübergehend intensivere Pflege benötigen, als es zuhause möglich ist. Beispiele hierfür sind:
- Senioren, die sich nach einem medizinischen Eingriff erholen.
- Personen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Übergangsbetreuung benötigen.
- Pflegebedürftige, deren pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder verhindert sind.
Typische Leistungen der Kurzzeitpflege:
Körperpflege und Hygiene
Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, sowie bei der Mund- und Zahnpflege.
Mobilität
Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen und bei der Fortbewegung innerhalb der Einrichtung.
Nahrungsaufnahme
Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten nach speziellen Ernährungsplänen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Kurzzeitpflege wird durch qualifiziertes Pflegepersonal und ggf. durch externe Ärzte und Therapeuten sichergestellt. Zu den medizinischen Leistungen gehören die Verabreichung und Überwachung der Medikamente gemäss ärztlicher Verordnung, die Wundversorgung sowie therapeutische Massnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Massnahmen zur Förderung der Genesung und Selbstständigkeit.
Soziale Betreuung
Ein wichtiger Aspekt ist die soziale Betreuung, die darauf abzielt, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen und ihre sozialen Kontakte zu fördern. Dazu gehören die Teilnahme an organisierten Freizeit- und Beschäftigungsangeboten, Gespräche und soziale Interaktionen mit dem Pflegepersonal und anderen Bewohnern. Zudem wird Unterstützung bei emotionalen und psychischen Herausforderungen angeboten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen können.
Unterbringung und Verpflegung
Während der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim oder einer entsprechenden Einrichtung untergebracht, unter Bereitstellung eines möblierten Zimmers mit allen notwendigen Einrichtungen. Dazu gehört auch eine Vollverpflegung inklusive spezieller Diäten und Ernährungspläne.
Zusammenarbeit mit Familie und Angehörigen
Die Kurzzeitpflege bietet auch Unterstützung und Beratung für die Familie und Angehörige. Sie informiert und berät zu pflegerischen und medizinischen Themen und bietet Unterstützung bei der Organisation der Pflege nach dem Aufenthalt an, um eine Pflege zuhause zu erleichtern.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Dauer kann je nach individuellen Bedürfnissen und Umständen variieren, in der Regel jedoch zwischen 14 und 90 Tagen pro Kalenderjahr. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Krankenkasse sind essenziell, um eine reibungslose und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen.
Beeinflussende Faktoren der Pflegedauer:
Medizinische Notwendigkeit
Die Dauer der Kurzzeitpflege hängt von der gesundheitlichen Situation der Pflegebedürftigen ab. Nach Operationen oder schweren Krankheiten kann eine längere Erholungsphase notwendig sein.
Verfügbarkeit von Pflegeplätzen
Die Verfügbarkeit von Plätzen in Pflegeheimen kann ebenfalls die Dauer der Kurzzeitpflege beeinflussen. Es ist ratsam, frühzeitig zu planen und einen Platz zu reservieren.
Pflegebedarf und Pflegestufen
Die individuellen Pflegestufen spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Dauer. Je höher der Pflegebedarf, desto länger kann die Kurzzeitpflege notwendig sein.
Entlastung von pflegenden Angehörigen
Manchmal wird die Kurzzeitpflege genutzt, um pflegende Angehörige eine Auszeit zu ermöglichen. Die Dauer kann flexibel gestaltet werden, je nach Bedürfnissen der Angehörigen.
Abrechnung der Kurzzeitpflege
Anspruch auf Kurzzeitaufenthalte haben alle Versicherten mit einer Grundversicherung der Krankenkasse. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden teilweise von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Kurzzeitaufenthalte werden in der Regel durch den Hausarzt angeordnet, während der Spitalarzt die Akut- und Übergangspflege anordnet. Kassenpflichte Leistungen werden zwischen Krankenkasse, Patient und Gemeinde aufgeteilt. Die Krankenkasse trägt einen festgelegten Beitrag pro Tag, der je nach Versicherung und Leistungsumfang variieren kann. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Unterstützung auch von den Pflegestufen abhängig sein kann, die den individuellen Pflegebedarf der Senioren festlegen.
Kosten der Kurzzeitpflege – Was zahlt die Kasse?
Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten, der sich nach den jeweiligen Pflegestufen richtet. Den Anteil, den die Patienten übernehmen müssen, variiert je nach Kanton und beträgt maximal 20 Prozent des von der Krankenkasse gedeckten Betrages.
In der Regel umfasst die Unterstützung durch die Krankenkasse:
- Kosten für pflegerische Betreuung
- Kosten für therapeutische Massnahmen
- Kosten bei der Akut- und Überganspflege werden von der Krankenkasse und dem Wohnkanton und/oder der Gemeinde vollständig getragen
Die Pensionskosten bei der Kurzzeitpflege müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden, da sie nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Diese Kosten umfassen die Unterkunft, Verpflegung und hauswirtschaftliche Leistungen während des Pflegeaufenthalts.
Zusätzliche Kosten, die für besondere Dienstleistungen oder Komfortleistungen anfallen, sind vom Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst zu tragen. Dabei kommen Zusatzversicherungen für bestimmte Kosten auf. Reichen die eigenen finanzielle Mittel nicht aus, um die Pensions- und Betreuungskosten sowie den eigenen Finanzierungsanteil der Pflegekosten zu bezahlen, kann die pflegebedürftige Person Ergänzungsleistungen beantragen.
Fazit
Die Kurzzeitpflege in der Schweiz bietet eine flexible und notwendige Unterstützung für Senioren und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zeiten besonderer Belastungssituationen.
Sie deckt alle wesentlichen Bereiche der Pflege, medizinischen Versorgung und sozialen Betreuung ab und ermöglicht es, die Pflegebedürftigen in einer sicheren und unterstützenden Umgebung zu versorgen. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den beteiligten Institutionen und Krankenkassen ist essenziell, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.