Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Bürger in der Schweiz und eine gute Abdeckung mit Spitälern und Arztpraxen, was verhältnismässig kurze Wartezeiten für Patienten bedeutet. Das Gesundheitssystem in der Schweiz geniesst ein hohes Ansehen, allerdings haben die Eidgenossen das ein oder andere Problem in ihrem Gesundheitswesen.
Wie ist das Gesundheitssystem in der Schweiz aufgebaut?
Die Grundlage einer jeden Versicherung und somit auch des Gesundheitswesens in der Schweiz ist das Solidaritätsprinzip. Demnach zahlen alle Versicherten zusammen in einen gemeinsamen Topf und bei Bedarf werden daraus Leistungen an die Beitragszahler gewährt. Etwas komplizierter wird es allerdings doch.
Das Schweizer Gesundheitssystem wird aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten oftmals als Flickenteppich und unübersichtlich beschrieben. Während der Bund die Höhe des Eigenanteils für Versicherungsnehmer (sog. Franchise) festlegt, obliegt den Kantonen die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung und die Entscheidung, welches Krankenhaus welche Leistungen erbringt. Die Kantone setzen zudem die Löhne und Arbeitszeiten von Ärzten und Pflegekräften in den Spitälern fest.
Hinzu kommt, dass das Gesundheitswesen in der Schweiz aus einer Kombination zwischen staatlicher und privater Versorgung besteht. Die private Krankenversicherung ist zwar stark reglementiert, jedoch wirtschaftlich äusserst attraktiv, weshalb einige Ärzte und Spitäler teils staatlich und zum Teil auch privat sind.
Für die Krankenversicherung gilt ein gesetzlicher Mindeststandard, den alle Versicherungsunternehmen einhalten müssen. Dadurch steht allen Versicherungsnehmern eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bei Arztbesuchen und in Spitälern zu. Darüber hinaus werden zusätzliche Versicherungsleistungen von den Krankenkassen angeboten, die Versicherungsnehmer abschliessen können.
Gesundheitswesen Schweiz – Finanzierung
In der Schweiz besteht die obligatorische Krankenversicherung. Das bedeutet jeder Einwohner muss grundversichert sein und an eine Krankenkasse seiner Wahl monatliche Versicherungsprämien zahlen. Die Krankenkassen müssen wiederum jeden Patienten annehmen – selbst wenn dieser bereits eine bekannte Erkrankung hat oder älter ist und somit ein sogenanntes Versicherungsrisiko darstellt.
Die vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Prämien unterscheiden sich je nach Krankenkasse, weshalb unter den Kassen ein wirtschaftlicher Wettbewerb besteht. Wer sich die Versicherungsprämie nicht leisten kann, kann vom zuständigen Kanton eine Prämienverbilligung beantragen.
Patienten müssen sich zudem jährlich an den Versicherungskosten beteiligen. Erst wenn dieser Betrag (sog. Franchise) aufgebraucht ist, übernimmt die Krankenkassen die Kosten. Die niedrigste Franchise beträgt für Erwachsene 300 Franken. Die Höchste liegt bei 2.500 Franken. Für Kinder liegt dieser Rahmen zwischen 0 und 600 Franken. Grundsätzlich gilt, je höher die Franchise, desto niedriger die Versicherungsprämie.
Sobald die Franchise aufgebraucht ist, springt zwar die Krankenkasse ein, allerdings sieht das Gesundheitssystem der Schweiz einen zusätzlichen Selbstbehalt für Patienten vor. Der Selbstbehalt beträgt zehn Prozent der Gesundheitskosten, ist jährlich jedoch auf 700 Franken (350 bei Kindern) gedeckelt. Vergleichsweise gering erscheint dann der Spitalbeitrag von 15 Franken, den Patienten pro Tag eines Spitalaufenthaltes zusätzlich zahlen müssen.
Trotz der hohen Beiträge sowie der vielen Selbstbeteiligungen der Versicherungsnehmer und Patienten können die Kosten des Gesundheitssystems in der Schweiz davon nicht gedeckt werden und der Staat muss mitfinanzieren. Während der ambulante Bereich in den Spitälern vollständig von den Krankenkassen getragen wird, sind die Kosten für den stationären Bereich aufgeteilt. Die Kassen entrichten 45 Prozent und die Kantone 55 Prozent. Eine Aufteilung, die zu Problemen führt.
Probleme des Gesundheitssystems in der Schweiz
Aufgrund des Kostenanteils möchten die Kantone die stationären Spitalaufenthalte möglichst geringhalten, was die umstrittene Devise ambulanter vor stationärer Behandlung befeuert. Die daraus hervorgehenden sog. „blutigen Entlassungen”, wenn Patienten zu früh nach Hause geschickt werden, gehören zu den Problemen des Schweizer Gesundheitswesens.
Abgesehen von den hohen Kosten hat das Gesundheitssystem Schweiz mit starkem Personalmangel zu kämpfen. Es fehlt an medizinischen Fachkräften wie Hebammen oder Diplomierten Pflegefachmännern (HF / FH), weshalb die Schweiz auf ausländisches Personal angewiesen ist. Die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen gilt diesbezüglich jedoch problematisch.
Der Personalmangel im Gesundheitswesen der Schweiz ist auch im Ärztebereich spürbar. Ursächlich dafür ist zum einen der hohe Numerus Clausus für Medizinstudierende in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Chiropraktik. Die hohe Zulassungsbegrenzung mit vorangegangener Eignungsprüfung garantiert zwar den Studienbeginn für möglichst geeignete Kandidaten für den Arztberuf, allerdings studieren längst nicht alle zu Ende.
Zum anderen hat die befristete Begrenzung an Neuzulassungen von Ärzten zwischen 2002 und 2019 (der sog. Ärztestopp), um Gesundheitskosten zu senken, den Ärztemangel in bestimmten Regionen und Medizinbereichen befeuert.